Die Berechnung des Verkehrswertes erfolgt, da landwirtschaftliche Objekte fast ausschließlich zur Eigennutzung errichtet bzw. erworben werden, nach dem Sachwertverfahren.
Parzelle Nr. 1651 EZ 33 Oberthern
Aus dem Flächenwidmungsplan ergibt sich, dass eine Fläche von
ca. 2.350m² als Bauland „Agrar", die restliche Fläche von ca. 1.572m² als
Grünland „Landwirtschaft" ausgewiesen sind.
2.350m² Bauland Agrar 1.572m² Grünland Landwirtschaft Wert der Aufschließungskosten
zu 1 Wohnhaus 2 Verbindungsobjekt 3 Pferdestall 4 Schuppen u. Verladestelle 5 Ehemaliges Wohnhaus 5a Werkstätte u. Hufschmiede 6 Laufstall 7 Stallungen mit Paddocks 8 Laufstall 9 Reithalle 10 3 Kellerröhren 11 Innenhofbefestigung
Wert des Zubehörs für Aufstallung u. Futtersilos 18.682m² Grünland Landwirtschaft á 50.- 27.369m² Wald á 20.- Wert des Zubehörs für Pferderaststation